|
Artikelsuche
Informationen
Partner & Siegel
|
|

|
|
Sammeln Sie:
2 webmiles
je
EUR Warenwert
|
|
|
|
Die Firma Deutsche Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin hat schon 1932 zusammen mit Feuerwehr- und Polizeidienststellen ein Horn entwickelt, das als Sondersignal für bevorrechtigte Wegebenutzer gesetzlich vorgeschrieben wurde (Gesetzgeber: "Warnvorrichtung mit einer Folge verschieden hoher Töne"). Bis zum 2. Weltkrieg war jedes Sondersignal an deutschen Polizei- und Feuerwehrfahrzeugen tatsächlich ein MARTIN-HORN.
Die geschützte Wortmarke MARTIN-HORN bezeichnet Signalinstrumente, die ein- oder mehrtönige Signale erklingen lassen. Das echte MARTIN-HORN erkennt man an den durchdringenden, trompetenartigen Tönen.
|
|
|